Dienste-Verknüpfungen: Wir dürfen entscheiden

Google betreibt neben der Internetsuche auch viele weitere Dienste, etwa Maps (Karten) oder YouTube (Video). Dürfen diese Dienste Daten untereinander austauschen? Das werden wir Nutzerinnen und Nutzer momentan gefragt. Auch andere Anbieter wie Meta (Facebook, Instagram) fragen nach. Welche Entscheidung ist die richtige?

Im vergangenen Jahr hat die Europäische Union eine neue Verordnung namens Digital Markets Act (DMA) erlassen, Dies zwingt viele große Unternehmen, ihre Nutzerinnen und Nutzer zu fragen, wie persönliche Daten verarbeitet werden dürfen. Betroffen sind so genannte „Gatekeeper“, also Dienste, die in bestimmten Marktsegmenten sehr hohe Marktanteile haben.

Nehmen wir das Beispiel Google. Derzeit werden Daten zwischen den verschiedenen Google-Produkten und -Dienste für bestimmte Zwecke, einschließlich der Personalisierung von Inhalten und Anzeigen, geteilt. Aktuell werden europäischen Nutzerinnen und Nutzern Einwilligungsbanner angezeigt, um zu fragen, ob einige Dienste weiterhin Daten für diese Zwecke teilen können. Wenn Dienste nicht miteinander verknüpft sind, können einige Funktionen eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

Betroffen sind folgende Dienste:

  • YouTube (Video)
  • Google Play (Play Store für Android-Smartphones)
  • Chrome (Internetbrowser)
  • Google Maps (Kartendienst)
  • Google Suche
  • Werbedienste
  • Google Shopping

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