Postrecht-Reform: Verlängerung der Zustellzeiten

Die Bundesregierung plant eine umfassende Novellierung des Postrechts, um es an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) wurde am 21. Februar 2024 im Bundestag diskutiert und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Nun fiel eine Entscheidung.

Ziele der Novellierung

Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des ursprünglichen Postgesetzes soll der Rahmen modernisiert werden, um die veränderten Anforderungen der Postmärkte zu erfüllen. Wichtige Neuerungen betreffen den Wandel der Briefbedeutung, die Zunahme der Paketmengen und die Digitalisierung des Postsektors. Zudem soll der Postsektor sozial-ökologisch ausgerichtet werden.

Die Befugnisse der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde müssen grundlegend überarbeitet werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Dies betrifft insbesondere Verweise auf andere Gesetze, die mehrfach geändert wurden.

Beschluss am 13. Juni 2024

Am 13. Juni 2024 wurde der Gesetzentwurf zur Reform des Postrechts im Bundestag beschlossen. Der Entwurf fand eine breite Zustimmung, wobei 413 Abgeordnete dafür und 227 dagegen stimmten, bei 36 Enthaltungen.

Konkret werden sich insbesondere zwei Änderungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken.

Erstens: Die Deutsche Post wird in Zukunft weniger strenge Zustellvorgaben einhalten müssen. Bisher mussten mindestens 80 Prozent der eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zugestellt werden und weitere 15 Prozent am übernächsten Tag. Das neue Gesetz legt fest, dass 95 Prozent der Briefe erst am dritten Werktag nach Einwurf und 99 Prozent am vierten Werktag zugestellt sein müssen. Dies ermöglicht der Post Kosteneinsparungen und die Abschaffung von Inlandsflügen für die Briefbeförderung, was zusätzlich zum Klimaschutz beiträgt. Für Verbraucher bedeutet dies jedoch längere Wartezeiten auf Briefe. Eilige Sendungen können weiterhin als teurere Prio-Briefe verschickt werden.

Zweitens: In ländlichen Gebieten und am Stadtrand werden zukünftig häufiger Automaten aufgestellt. Die Pflicht zur Aufrechterhaltung eines umfangreichen Filialnetzes bleibt bestehen, jedoch können in bestimmten Fällen Automaten als Ersatz dienen, wobei die jeweilige Kommune und die Bundesnetzagentur Mitspracherechte erhalten. Der Vorteil von Automaten liegt darin, dass sie rund um die Uhr zugänglich sind, im Gegensatz zu Filialen, die oft in Kiosken oder Supermärkten mit begrenzten Öffnungszeiten untergebracht sind. Diese Änderungen treten ab dem kommenden Jahr in Kraft. Weitere Kernpunkte des Gesetzes, wie die Sechs-Tage-Zustellung, bleiben unverändert bestehen, sodass auch weiterhin montags Post zugestellt wird.

Bundesratsvorschläge

Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungsvorschläge vorgelegt, die vor allem die Arbeitsbedingungen betreffen. Unter anderem fordert er ein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Zustellbereich.

Titelbild: DALL-E

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.